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wichtige Termine

Rundschreiben

 dauerhafte Infos

  Achtung, letzter Eintrag im Marktplatz vom 17.01.2012 !!

 

Aktuelles

 

 

Frostwetter für den Einsatz der Wärmebildkamera nutzen !

Falls Sie “Energielecks” an Stall- oder Wohngebäuden noch von außen mit der Wärmebildkamera ermitteln wollen, so ist das derzeitige Frostwetter bestens dazu geeignet. Bitte melden sie sich im Büro, um einen Termin zu vereinbaren bzw. Fragen zu klären. Flyer (30.01.2012)

Tag der Bullenmast in Lingen am 16.02.2012

Wie in den vergangenen Jahren auch, findet im Februar wieder der “Tag der Bullenmast” in Lingen-Laxten statt. Die Tagesordnung und den Veranstaltungsort entnehmen Sie bitte dem Flyer. (12.01.2012)

 

Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung
mit anschließender Vortragsveranstaltung
am Donnerstag, 12. Januar 2012 um 19.30 Uhr
im Gasthof Niemann, Leckermühle 7, 49163 Bohmte

Tagesordnung:

Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung sowie der Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung durch den 1. Vorsitzenden

  • Grußwort des Sponsors
  • Geschäfts- und Tätigkeitsbericht vom 01.07.2010 – 30.06.2011
  • Kassenbericht über das Wirtschaftsjahr 2010/11, Bericht der Kassenprüfer, Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung
  • Haushaltsvoranschlag 2011/2012
  • Beratungsangebot zu den neuen Herausforderungen 2012
  • Wahlen zum Vorstand (zur Wahl stehen turnusgemäß Hans-Heinrich Vogelpohl und Bernd Kaase, Wiederwahl ist zulässig)
  • Wahl der Kassenprüfer
  • Verschiedenes

Das Protokoll der Mitgliederversammlung 2010 liegt zur Einsicht in der Geschäftsstelle aus.

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung findet die Vortragsveranstaltung statt.

Es referiert Herr Prof. Dr. Folkhard Isermeyer, Präsident des Johann Heinrich von Thünen-Instituts (vTI), Braunschweig zu dem Thema:

  • - Klimawandel, Bioenergie, Welternährung -
  • Wie werden die globalen Rahmenbedingungen
  • unsere Landwirtschaft beeinflussen?

Das vTI ist eines von vier Bundesforschungsinstituten im Ressort des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Schwerpunkte der breit gefächerten Forschungsarbeit sind die Entwicklung ländlicher Räume, Forst- und Holzwirtschaft, Fischerei, Agrarökonomie, Technologie und stoffliche Nutzung nachwachsender Rohstoffe, Klimawandel, Biodiversität und Ökologischer Landbau.

Wir hoffen auf Ihr Interesse und freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen.

 

Vortragveranstaltungen Pflanzenbau & Pflanzenschutz der LWK

Die alljährlich stattfindenden VortragsveranstaltungenPflanzenbau und Pflanzenschutz der Bezirksstelle Osnabrück finden dieses auch wieder im Februar statt. Die genauen Termine und Themen entnehmen sie bitte folgendem Schreiben. (09.01.2012)

Aus aktuellem Anlass - Vorsicht bei Frontanbauten am Schlepper !

Bitte prüfen Sie, ob Ihr Schlepper incl. Frontanbauten wie Packer, Frontmähwerk etc. nicht länger als 3,50 m ist, gemessen von Mitte Lenkrad bis Vorderkante Frontgerät. Wird diese Länge überschritten, muß eine spezielle Genehmigung beim Landkreis eingeholt werden. Hierfür ist vorab ein TÜV-Gutachten notwendig. Fehlt diese Genehmigung kann es Probleme mit der Versicherung geben, falls man in einen Unfall verwickelt ist. (21.09.2011)

NAU A7 + W2 - Zwischenfruchtaussaat bis 15.09.

Betriebe, die im Rahmen von NAU A7 und W2 Zwischenfrüchte aussäen, müssen dies bis zum 15.09.2011 erledigt haben. Falls die Aussaat aufgrund der Witterung nicht möglich ist, kann bei der LWK ein formloser Antrag gestellt werden, die Frist bis zum 15.10.2011 zu verlängern. Der Antrag muß dann aber vor dem 15.09.2011 bei der Bewilligungsstelle vorliegen.

Güllesperrfrist verschieben

Wie in den Vorjahren auch, kann die Sperrfrist für die Gülleausbringung auf Antrag verschoben werden. Bitte lesen sie sich vor Antragstellung den Artikel der Landwirtschaftskammer zu dem Thema durch. Das Antragsformular können sie hier herunterladen oder im Bereich <Download> (18.08.2011).
 

Fahrt des Frauen-Arbeitskreises nach Futterkamp

Vom 13. bis 14. Juli 2011 fand eine Fachexkursion des Frauen-Arbeitskreis nach Futterkamp statt. Den Bericht und die Bilder können Sie hier sehen.
                                                        20.07.2011

Datenweitergabe von QS an die Veterinärämter

Ende Juni wurde vom Veterinäramt Osnabrück ein Schreiben verschickt in dem die schweinehaltenden Betriebe gebeten werden, dem Veterinäramt die Erlaubnis zu erteilen, von der QS GmbH den sogenannten Biosicherheitsindex anzufordern. Worum geht es dabei ?
Ziel des Veterinäramtes ist es, die regulären amtlichen Kontrollen im Rahmen der SchweinehaltungshygieneVO auf den Betrieben gezielter durchführen zu können und gleichzeitig die Kontrollhäufigkeit zu verringern. Aus diesem Grund soll die Auswahl der zu prüfenden Betriebe risikoorientierter angelegt werden. Zu diesem Zweck hat die QS GmbH den sog. Biosicherheitsindex entwickelt. Dabei handelt es sich um eine Prozentzahl, die aus 8 Kriterien die für die SchweinehaltungshygieneVO relevant sind, berechnet wird:

  1. Bestandsaufzeichnungen (HIT)
  2. Futtermittellagerung
  3. Umsetzung der Bestandbetreuung
  4. Hygiene von Gebäude und Anlagen
  5. Betriebshygiene
  6. Biosichernde Maßnahmen
  7. Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen
  8. Spezielle Hygieneanforderungen

Das Veterinäramt erhält somit einen Wert, aus dem man ableiten kann, ob der Landwirt bei den o.g. Kriterien Schwachstellen auf seinem Betrieb hat oder nicht, das Amt kann aber keine Einsicht in die Auditprotokolle nehmen (!!) . Schweinehalter die beim letzten Audit mehr als 95 % der Punkte erreicht haben, können dem Veterinäramt die Einsicht in den Biosicherheitsindex ohne Risiko erlauben. Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an. (05.07.2011)
 

HIT - Meldung Rindviehhalter

Rückwirkend zum 01.01.2011 hat sich eine Änderung bei der Überprüfung der Meldungen zur HIT-Datenbank auf rindviehhaltenden Betrieben ergeben:
Bislang wurde bei CC-Prüfungen geprüft, ob der aktuelle Tierbestand in der Datenbank korrekt erfaßt war. Ab sofort wird zusätzlich geprüft, ob die Meldungen fristgerecht innerhalb der 7-Tage Frist erfolgt sind. Je nach Prozentsatz der verspätet gemeldeten Tiere erfolgt eine Sanktion. Die Prüfung auf Einhaltung der 7-Tage Frist erfolgt auch rückwirkend (!), jedoch nicht weiter zurück als bis zum 01.01.2011. Bei Fragen hierzu rufen Sie uns bitte an. (03.03.2011)
 

BVD-Bekämpfung und neue Bestimmungen für den Handel mit Rindern ab 1. Januar 2011

Ab dem 01. Januar 2011 treten Handelsregelungen in § 4 der BVD-Verordnung des Bundes vom 04.10.2010 in Kraft. Damit greifen in der BVD-Bekämpfung neben der Untersuchungspflicht für die im Betrieb gehaltenen Rinder und der Merzungspflicht von festgestellten Virämikern als dritte Maßnahme die Verbringungsregelungen, nach der grundsätzlich nur noch BVD-unverdächtige Rinder verbracht werden dürfen.
Die Einzelheiten können sie aus dem hier hinterlegten Entwurf einer Presseinformation dazu entnehmen. (03.01.2011)

Betrügerisches Schreiben mit BLE-Briefkopf

In den letzten Tagen sind Schreiben mit dem Briefkopf der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) auf einigen Betrieben aufgetaucht, in denen Landwirte aufgefordert werden, zwischen 1,6 und 1,8 % ihrer GAP-Gelder an einen sogenannten Klimawandel-Entschädigungsfond (KLEF) zu zahlen.

Zahlen Sie auf keinen Fall, da es sich hierbei um ein Schreiben mit betrügerischer Absicht handelt. Der Briefkopf ist gefälsch, die BLE hat mit diesem Schreiben nichts zu tun !!

Die Polizei ist bereits eingeschaltet worden. (28.12.2010)
 

Nutzung von gepflasterten Flächen für die Lagerung von Silage

Vielfach wurden Silageplätze in den letzten Jahren aus Kostengründen mit entsprechender Eigenleistung aus Verbundsteinpflaster hergestellt oder bereits vorhandene gepflasterte Hofflächen wurden zum Lagerplatz umfunktioniert. Gepflasterte Flächen sind nicht flüssigkeitsdicht und damit nicht ohne weiteres für die Silagelagerung zugelassen. Zwischenzeitlich wurde bis zum Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Regelung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen eine baurechtliche Nachgenehmigung gepflasterter Flächen ermöglicht. Auch Neuanträge auf Erstellung von gepflasterten Siloplätzen sind momentan genehmigungsfähig (im Einzelfall mit dem Landkreis abklären).

Im Falle eines Antrages sind unter wasserrechtlichen Gesichtspunkten folgende Auflagen zu beachten:

  1. Die gepflasterte Silagelagerfläche wird ausschließlich für die Lagerung von gewelkter Grassilage und/oder Maissilage für Futtermittelzwecke in der Viehhaltung genutzt. Im Regelfall ist für diese Silage ein TS-Gehalt von >28 % anzunehmen.
  2. Die Lagerhöhe auf der gepflasterten Silagelagerfläche ist auf max. 3 Meter begrenzt. Dadurch soll ein Auspressen von Flüssigkeit vermieden werden.
  3. Die Silage ist mit einer gegen Niederschlag dichten Abdeckung versehen.
  4. Silageabfall und -reste sind umgehend nach guter fachlicher Praxis zu verwerten.
  5. Die gepflasterte Silagelagerfläche ist im Anfahr- und Anschnittbereich besenrein zu halten.
  6. Das auf der gepflasterten Silagelagerfläche anfallende verunreinigte Niederschlagswasser ist zu fassen und nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis landwirtschaftlich zu verwenden.
                                                          (16.12.2010)

Einsatz der Wärmebildkamera - hier den Flyer ansehen

Die Energiekosten in landwirtschaftlichen Betrieben werden auch in Zukunft einen großen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit einzelner Betriebszweige haben. Um Einsparpotentiale aufzudecken, hat der Beratungsring Osnabrück im letzten Jahr eine Wärmebildkamera angeschafft. Neben dem Einsatz in Stallungen und Wohnhäusern ist auch der Einsatz bei Photovoltaikanlagen möglich. Hierbei geht es um die Suche nach schadhaften Modulen. Über die langen Laufzeiten können enorme Ertragseinbußen entstehen. Bitte melden Sie ihren Bedarf frühzeitig an, um uns die Terminplanung im Herbst/Winter zu erleichtern. Besonders Gebäudemessungen von außen können nur an kalten Tagen (Minusgrade) ohne Sonneneinstrahlung erfolgen. Messungen an den Photovoltaikanlagen müssen bei Sonneneinstrahlung erfolgen. (16.11.2010)

Termine der Vortragsveranstaltungen Pflanzenbau und Pflanzenschutz 2011

Die Termine für die alljährlich stattfindenden Vortragsveranstaltungen zum Pflanzenschutz und Pflanzenbau der LWK-Niedersachsen finden 2011 an folgenden Terminen statt:

07.2.2011 - Bersenbrück, Hotel “Hilker”, Bramscher Str. 58, Tel.: 05439/60750
14.02.2011 - Bissendorf-Schledehausen, Hotel “Zur Post”, Bergstr. 2, Tel.: 05402/99040
16.02.2011 - Bohmte, Hotel “Niemann-Leckermühle”, Leckermühle 7, Tel.: 05472/1366

Die inhaltlichen Themen der einzelnen Vortragsveranstaltungen entnehmen sie bitte diesem Infoblatt.
(15.11.2010)

Photovoltaikanlagen auf AFP-geförderten Gebäuden

Achten sie bitte darauf, dass es grundsätzlich förderschädlich ist, wenn man vor der Schlußabrechnung und Schlußabnahme einer AFP-Maßnahme Photovoltaikanlagen (... oder Solarthermieanlagen) auf geförderten Gebäuden errichtet. Falls sie die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einem AFP-geförderten Gebäude planen, sprechen Sie vorab mit der Förderstelle der LWK Niedersachsen. Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, rufen sie uns bitte an. (25.10.2010)

CC-Vorgaben Erosionsminderung greifen seit 01. Juli 2010

Achten sie bitte bei der Herbstbestellung darauf, dass die Cross-Comliance-Vorgaben zur Erosions- minderung seit dem 01. juli 2010 bereits greifen. Somit müssen die Vorgaben auf wind- oder wassererosionsgefährdeten Flächen müssen beachtet werden.

Nähere Infos finden sie im Bereich <Downloads> unter <BMS/CC/GAP>. (07.10.2010)
 

Verbringensverordnung für Wirtschaftsdünger

Ab dem 01.09.2010 tritt die Verbringensverordnung für Wirtschaftsdünger in Kraft. Sie enthält Aufzeichnungs-, Melde-, Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten bezüglich der Abgabe und des Verbringens von Wirtschaftsdüngern. Betroffen sind Betriebe, die Wirtschaftsdünger abgeben, befördern oder übernehmen. Sie gilt damit unter anderem für gewerbliche Tierhaltungen, landwirtschaftliche Betriebe, Biogasanlagen, Lohnunternehmer, Vermittler und Transporteure. Ausnahme: Gärreste aus reinen Kofermenten fallen weiterhin unter die Bioabfallverordnung.

Von den Aufzeichnungs,- Melde,- und Mitteilungspflichten wird entbunden, wer nicht mehr als 200 t Frischmasse im Jahr an Dritte abgibt, befördert oder aufnimmt. Liegt die insgesamt im Betrieb aus eigener Tierhaltung angefallene und aufgenommene Menge an Wirtschaftsdünger unter 500 kg Stickstoff im Jahr, entfällt ebenso die Aufzeichnungspflicht. Die Meldepflicht besteht für die Betriebe die Wirtschaftsdünger aus einem anderen Staat/Bundesland aufnehmen. Dieses ist bis zum 31. März des Folgejahres der zuständigen Landwirtschaftskammer zu melden. Die Mitteilungspflicht besteht für die Betriebe die mehr als 200 t Frischmasse in den Verkehr bringen (an andere Betriebe abgeben). Diese müssen 1 Monat vor der erstmaligen Tätigkeit nach Inkrafttreten der Verbringens- verordnung dieses einmalig der zuständigen Landwirtschaftskammer mitteilen. Der Transport auf selbstbewirtschaftete Flächen ist nicht mitteilungspflichtig. Die entsprechenden Formblätter stehen Ihnen auf unserer Homepage zum Herunterladen zur Verfügung. (05.10.2010)
 

BVD-Stanzohrmarken haben weiterhin lange Lieferzeiten

Falls sie noch keine BVD-Stanzohrmarken bestellt haben, sollten sie dieses unverzüglich nachholen. Die Lieferfristen für die Ohrmarken betragen zur Zeit ca. 8 Wochen. Die bisher verwendeten Ohrmarken behalten ihre Gültigkeit und können, solange noch keine Stanzohrmarken vorliegen, weiter verwendet werden. (05.10.2010)
 

Verzögerung bei der Agrardieselauszahlung

Die Zollverwaltung ist bei der Bearbeitung der Agrardieselanträge ins Hintertreffen geraten. Das betrifft insbesondere das für Niedersachsen, Bremen, usw. zuständige Hauptzollamt Cottbus. Selbst Anträge aus dem Februar sind zum Teil noch nicht ausgezahlt.
Ursache ist ein Personalabbau im Frühjahr 2009, der nach der Gesetzesänderung im Juli 2009 mit zahlreichen Antragskorrekturen und Neuanträgen von Kleinlandwirten bisher nicht korrigiert wurde.
(04.10.2010)
 

Heizen mit Holz - Ausstellung mit Praxisvorführungen

Vom 30. bis 31.10.2010 findet wieder die Ausstellung “Heizen mit Holz” in 30938 Fuhrberg bei Hannover statt. Die weiteren Informationen entnehmen sie bitte dem Flyer oder gehen Sie auf www.heizen-mit-holz.net . Auf dieser Ausstellung kann man sich einen recht guten Überblick über den aktuellen Stand der Technik verschaffen. (23.09.2010)
 

Nachweis Gülleausbringung NAU A3

Wir möchten darauf hinweisen, dass Teilnehmer an der Fördermaßnahme NAU/BAU A3 - Umweltgerechte Gülleausbringung - bis zum 15. November den Nachweis über die umweltfreundlich ausgebrachte Güllemenge bei der Bewilligungsstelle vorlegen müssen. Den aktuellen Vordruck finden sie unter <DOWNLOADS> <NAU>. (20.09.2010)
 

Sperrfrist für Gülleausbringung verschieben

Wie bereits in den Vorjahren, bietet die Düngeverordnung die Möglichkeit, die Sperrfrist für die Ausbringung von Wirtschaftsdünger mit einem wesentlichen Gehalt an verfügbarem Stickstoff zu verschieben, wenn Belange des Boden- und Gewässerschutzes dem nicht entgegenstehen. Im Regelfall dürfen auf Ackerland vom 01. November bis 31. Januar die genannten Düngemittel nicht ausgebracht werden und auf Grünland vom 15. November bis 31. Januar.

Auf Antrag bei der LWK Niedersachsen kann man die Sperrfrist vorziehen, auf den Zeitraum vom 15. Oktober bis 15. Januar für Ackerland und den 01. November bis 15. Januar für Grünland. Das Antragsformular können sie im Downloadbereich (unter DVO/VerbringeVO) herunterladen. (07.09.2010)

 

CC-Verstöße bei Vor-Ort-Kontrollen

Hier können sie ein Schreiben der LWK-Niedersachsen herunterladen, in dem die wichtigsten Punkte aufgeführt sind, die bei CC-Kontrollen auf den Betrieben mit Fehlern behaftet sind. Bitte lesen sie das Schreiben durch und rufen Sie uns an, wenn Fragen oder Anmerkungen zu dem Thema auftreten.
(08.07.2010)
 

Achtung - BVD-Stanzohrmarken stehen nur begrenzt zur Verfügung


Der schon für April 2010 geplante Start der Auslieferung von Ohrmarken zur Entnahme von Gewebeproben an Betriebe in Niedersachsen und Bremen kann voraussichtlich nach Pfingsten 2010 eingeschränkt beginnen.

Wie die Niedersächsische Tierseuchenkasse am 10.05.2010 mitgeteilt hat, kann eine ausgeschriebene Beschaffung der Rinderohrmarken aufgrund einer eingeleiteten Nachprüfung im Bieterverfahren zur Zeit zwar nicht erfolgen, dennoch hat der Vorstand der Tierseuchenkasse entschieden, für eine Interimsphase im Rahmen einer freihändigen Vergabe zunächst einmal die für den Monat Juni erforderlichen Ohrstanzohrmarken bei der Firma Caisley zu beschaffen.

Dies ist auch deshalb notwendig, um zum Inkrafttreten der niedersächsischen BVDV-Verordnung zum 01.06.2010 die erforderlichen Ohrstanzohrmarken zur Verfügung stellen zu können. 

Da im Rahmen der Interimslösung nur die notwendigen Mengen in begrenztem Umfang in Auftrag gegeben werden dürfen, wird es nicht möglich sein, den vollen Jahresbedarf an Ohrstanzohrmarken sofort auszuliefern.

 Was bedeutet dies für das Bestellverfahren: 

  • Bestellen Sie jetzt bitte nur, wenn im Juni 2010 geborene Kälber gekennzeichnet werden müssen!
  • Wenn Sie bestellen, dann bitte Ihren voraussichtlichen Jahresbedarf
  • Ihre Bestellung wird vorgemerkt und anteilig nach Verfügbarkeit von Ohrmarken berücksichtigt.
  • NEU: Nicht zugeteilte Mengen des angemeldeten Jahresbedarfs werden später ohne erneute Bestellung automatisch wieder in das Zuteilungsverfahren aufgenommen!
  • Der Start der Auslieferung erfolgt nach Verfügbarkeit der Ohrmarken!         
  • Beim Start des Verfahrens wird es auf Grund der großen Nachfrage zu Teillieferungen kommen !
  • Sie können eine Bestellung von Ohrmarken zur Entnahme von Gewebeproben für das BVDV-Sanierungsverfahren ab sofort hier vornehmen!
  • Sollten Sie bis zur Auslieferung der von Ihnen bestellten BVD-Stanzohrmarken noch Kälber zu kennzeichnen haben (Frist = 7 Tage nach Geburt) so verwenden Sie die bisherigen Ohrmarken weiter! Falls Ihr Vorrat zu Ende geht, bestellen Sie diese kurzfristig, schriftlich nach – diese Ohrmarken werden solange ausgeliefert werden können bis eine ausreichende Verfügbarkeit der BVD-Stanzohrmarken gewährleistet ist!
  • Verwenden Sie für die Bestellung von “normalen“ Ohrmarken dieses Bestellformular und beachten Sie die Hinweise!
  • Informationen zum Stand des Verfahrens wird vit hier aktuell veröffentlichen!

 "Normale" Ohrmarken aufbewahren - sie bleiben gültig!

Ganz wichtig: 

  • Die vorhandenen "normalen" Ohrmarken sind und bleiben gültig!
  • Sie verbleiben daher auf den Betrieben und sind zu verwenden
    • bei Engpässen in der Belieferung mit BVDV-Stanzohrmarken
    • nach Abschluss des BVDV-Sanierungsverfahrens nach Maßgabe der zuständigen Veterinärbehörde.
  • Die auf dem Betrieb vorhandenen "normalen" Ohrmarken sollten zweckmäßigerweise in einem verschlossenen Lieferkarton, bei Raumtemperatur und ohne direkte Sonneneinstrahlung aufbewahrt werden.

Energiesteuererstattung für 2009

Landwirtschaftliche Betriebe, die erhebliche Mengen an Heizöl, Erdgas bzw. Flüssiggas zu Heizzwecken verbrauchen, können sich einen Teil der Energiesteuer vom Zoll erstatten lassen. Dabei wird vorab ein Selbstbehalt von 205,- € abgezogen. So errechnen sich die folgenden Mindesverbräuche, die erreicht werden müssen, um in den Bereich der Erstattung zu gelangen.

Heizstoff

Erstattung in €

Menge für Selbstbehalt von
205,- €

Heizöl

16,36 €/1000 l

13.000 ltr.

Flüssiggas (1,88 l/kg)

24,24 €/1000 kg

16.000 ltr

Erdgas

2,20 €/1000 kwh

94.000 kwh









Wird mehr als einer der genannten Brennstoffe bezogen, so muß berechnet werden, ob der Selbstbehalt von 205,- € überschritten wird.
Anträge für das Kalenderjahr 2009 können bis zum 31.12.2010 gestellt werden.
Den Antrag auf Energiesteuerentlastung 2009 finden Sie im Downloadbereich unter <Anträge>.
(28.01.2010)

CC - Vort Ort Kontrollen

Derzeit finden wieder verstärkt Kontrollen zur Einhaltung der anderweitigen Verpflichtungen statt. Protokolle dieser Prüfungen für den Betriebsleiter werden nur zugestellt, wenn Beanstandungen aufgetreten sind. Sind keine Beanstandungen zu verzeichnen, sollte man das Protokoll selber kopieren und abheften. Ist man mit gewissen Dingen während des Ablaufes nicht einverstanden, kann man dies auf dem Protokoll vermerken. Man sollte das Protokoll möglichst nicht unterschreiben, da die Unterschrift bei Beanstandungen vor Gericht als Schuldeingeständinis gesehen wird, auch wenn man lt. Text auf dem Protokoll lediglich bescheinigt, dass die Prüfung stattgefunden hat und man selber zugegen war.
Möchten sie als Mitglied, dass von uns Beratern jemand an der Kontrolle bzw. dem Abschlußgespräch teilnimmt, so rufen sie uns bitte umgehend im Büro an (0541 / 56008 - 160).

Weiter wird bei den CC-Kontrollen mitgeprüft, ob der betriebliche Güllelagerraum für eine 6-monatige Lagerung ausreicht. Falls sie sich nicht sicher sind, dass sie ausreichend Lagerraum auf dem Betrieb haben, rufen sie uns an. Die 6-monatige Lagermöglichkeit ist ein CC-relevantes Kriterium.
 (26.06.2009)

 CC - Aufzeichnungen im Ackerbau

Um der Aufzeichnungspflicht im Ackerbau nach Cross Compliance im Ackerbau ausreichend nachzu- kommen, muss im Rahmen von Pflanzenschutzmaßnahmen ein Mindestmaß an Daten aufgezeichnet werden. Zur Erfassung dieser Angaben können Sie im Downloadbereich unter <Ackerdokumentatio> die Excel- oder pdf-Datei “Formblatt für vorgeschriebene Aufzeichnungen über angewandte Pflanzenschutz- mittel” herunterladen. Betriebe, die neben den Mindestaufzeichnungen auch weitere Daten zur Saat, Düngung etc. erfassen wollen, können dies mit Hilfe der aktualisierten Datei “Ackerschlagkartei 2009” erledigen. (29.01.2009)

 Buchführungsauswertung

Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass wir für unsere Mitglieder die Auswertung der Buchabschlüsse durchführen. Zu diesem Zweck nutzen wir i.d.R. die letzten 3 betriebswirtschaftlichen Buchabschlüsse und führen dann bei Bedarf in den weiteren Jahren jeweils wieder eine Analyse durch. Besonders im Hinblick auf die angespannte Erlössituation in den Ferkelerzeugerbetrieben sollten sie sich nicht scheuen, diese Beratung in Anspruch zu nehmen. Als Vorbereitung auf anstehende Gespräche mit den Banken ist diese Auswertung sehr hilfreich. Ebenso können Schwachstellen bei der Finanzierung des Betriebes und bei der Produktion aufgedeckt werden.
Wenn Sie Interesse haben, rufen Sie bitte im Büro an. Als Unterlagen benötigen wir bei der erstmaligen Analyse die letzten 3 bwl. Abschlüsse. Meistens bekommen wir diese als pdf-Datei von der Buchstelle oder dem Steuerberater per email zugesandt, so dass sie das schriftliche Exemplar auf ihrem Betrieb behalten. (29.07.2008)

PS - Beratung / Betreuung

Der Beratungsring bietet in Zusammenarbeit mit der Bezirksstelle OS der LWK Niedersachsen verschiedene Beratungsmöglichkeiten für Mitgliedsbetriebe an. Bitte lesen sie sich die Details unter <Beratungsseiten> <Pflanzenbau/Pflanzenschutz> durch. Bei Interesse, rufen sie bei uns im Büro an, damit wir die weitere Vorgehensweise besprechen können. (07.03.2008)

 

dauerhafte Hinweise

 

Neue BZA-Bullenmast Erfassungsbögen im Bereich <Downloads>

 

Pflicht zur Humusbilanz auch bei weniger als 10 ha Ackerland !

Landwirtschaftliche Betriebe, die weniger als 10 ha Ackerfläche (Grünland bleibt unberück- sichtigt !!) bewirtschaften, müssen eine Humusbilanz erstellen, sofern sie nicht drei verschiedene Früchte mit jeweils mind. 15 % Flächenanteil anbauen. Alternativ kann auch eine dreigliedrige Fruchtfolge mit jeweils 100 % einer Frucht in einem Jahr angebaut werden, z.B. 2006 Gerste, 2007 Raps, 2008 Weizen. Dies sollten auch Betriebe beachten, die Betriebsteilungen vorgenommen haben.

Nutzung der Salmonellendatenbank für Nicht-QS-Betriebe

Nicht-QS-Betriebe können nunmehr auch die Qualiproof-Datenbank der Qualitype AG nutzen. Hiermit können diese Betriebe nun auch Ihre gesammelten Daten über das Internet einsehen und prüfen. Betriebe, die dieses Angebot nutzen wollen, müssen nach spätestens sechs Monaten eine Erklärung unterzeichnen, in der sie sich verpflichten, das Salmonellenmonitoring ihres Betriebes nach den Vorgaben des QS-Salmonellenleitfadens zu organisieren. Weiterhin behält sich die QS-GmbH ein theoretisches Kontrollrecht vor. Die Erklärung wird an einen sogenannten Bündler abgegeben, der die notwendigen Maßnahmen einleitet. Eine direkte Anbindung der Betriebe an die Qualitype AG ist nicht möglich. Zur Information können Sie die Erklärung des Bündlers QPNW mit Sitz in Osnabrück hier herunterladen. Sie können sich aber auch an jeden anderen Bündler wenden. Das QS- Merkblatt für Schweinemäster können sie auf unserer Homepage im Bereich <DOWNLOAD> unter <QS-Schwein> herunterladen. Laut Salmonellenverordnung müssen grund- sätzlich alle Schweinemastbetriebe mit mehr als 100 Mastplätzen ab April 2008 kategorisiert sein ! Dies betrifft nicht nur die QS - Betriebe !

BZA Hähnchenmast

Ab dem Kalenderjahr 2008 möchten wir unser Beratungsangebot erweitern und unseren Mitgliedern die Auswertung des Betriebszweiges Hähnchenmast ermöglichen. Die Erfassung der Daten erfolgt nach jedem Durchgang. Auf Wunsch können unterschiedliche Ställe auch getrennt ausgewertet werden. Die entsprechenden Erfassungsformulare können Sie im Bereich <DOWNLOAD> herunterladen.
Neben der Auswertung der einzelnen Durchgänge und einem Überblick wie sich der Betrieb von Durchgang zu Durchgang entwickelt, möchten wir Ihnen auch einen horizontalen Jahresvergleich an- bieten. Die Gesamtauswertung mit einem Vergleich der unterschiedlichen Erfolgsgruppen und einer anonymen Rangierung der Betriebe erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Beratungsring Grafschaft Bentheim, so dass wir über eine interessante und aussagekräftige Auswertung verfügen.
Wer Interesse an der Auswertung BZA-Hähnchenmast hat, meldet sich bitte im Ringbüro bei Chrsitian de Joung (Tel: 0541/56008121).

Einsatz der Wärmebildkamera zur Aufdeckung von Energieverlusten

Wir haben die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit dem Beratungsring Cloppenburg unseren Betrieben den kostenpflichtigen Service des Einsatzes der Wärmebildkamera (WBK) zu bieten. Bei Einsatz dieses Gerätes geht es darum, Schwachstellen in Bezug auf den effektiven Einsatz von Energie in der Tierhaltung aufzudecken. Hier geht es in erster Linie um Mängel im Baukörper, der Isolierung, der Zu- bzw. Abluftanlagen. Einige aufgedeckte Schwachstellen können sehr einfach und kostengünstig beseitigt werden, andere Lecks können nur im Rahmen aufwendiger Renovierungen vorgenommen werden. Weiter kann man mit der WBK bei Inbetriebnahme von Neubauten rel. schnell Baumängel nachweisen. Wer Interesse am Einsatz der WBK in seinem Betrieb hat, möchte sich bitte im Büro melden. Es können dann Fragen im Vorfeld geklärt und Termine abgestimmt werden.

SNP Icker GmbH & Co.KG ändert regional die Abfuhrtechnik

Wie uns die SNP Icker GmbH & Co.KG als regionaler Dienstleister zur Entsorgung der in der Landwirtschaft anfallenden Tierkadaver mitgeteilt hat, stehen regional folgende Änderungen an:

Entlang der Bundesstraße 218 von Bramsche bis Preußisch Oldendorf wird die Abholung der Tierkadaver ab dem 03. März 2008 durch neue Fahrzeuge erfolgen. Die betroffenen Orte können Sie dieser Datei entnehmen.

Bezüglich einer Sammelbestellung von Kadaverhauben bzw. -tonnen werden wir in den nächsten Tagen unseren Mitgliedern entsprechende Informationen zukommen lassen. Einige Infos können sie schon dem Text etwas weiter unten auf dieser Seite entnehmen.)

Meldungen HI-Tier und Tierseuchenkasse

Bitte denken sie daran, die Stichtagsmeldung vom 01.01.2008 zur HI-Tier abzugeben und den Tierbestand vom 03.01.2008 der Tierseuchenkasse zu melden.

Rückwirkende Neufestsetzung der Flächenzahlungen

Im Rahmen der Agarreform wurden in den Jahren 1993 - 2004 für Niedersachsen Ertrags- regionen festgelegt, für die jeweils bestimmte Durchschnittserträge gültig waren. Diese Durchschnittserträge in den Regionen dienten zur Bestimmung der Höhe der Flächen- zahlungen. Diese Vorgehensweise wich von der anderer Bundesländer ab, die lediglich den Landesdurchschnitt als Maßstab nutzten.
Nun wurde vom Nds. Landvolk Kreisverband Marburg ein Musterprozess initiiert, der erfolgreich zu Ende geführt wurde. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte, dass nur eine Berechnung nach Landesdurchschnitt verfassungsgemäß gewesen wäre. Nun besteht für Betriebe, die von 1993 - 2004 in einer Ertragsregionen mit unterdurchschnittlichen Erträgen (z.B. Region 9 = OS, Vechta) Anträge gestellt haben, bis voraussichtlich Februar 2008 eine Nachzahlung zu beantragen. Bitte lesen sie hierzu den folgenden Text aus dem “Landvolk Report”. Den Antrag können sie hier herunterladen. Achten Sie in dem Antrag darauf, ob sich im Laufe der Jahre die Betriebsnummer geändert hat. Falls dies der Fall ist, muss für jede Betriebsnummer ein gesonderter Antrag gestellt werden. (11.12.2007)

SNP Icker GmbH & Co.KG ändert regional die Abfuhrtechnik

Wie uns die SNP Icker GmbH & Co.KG als regionaler Dienstleister zur Entsorgung der in der Landwirtschaft anfallenden Tierkadaver mitgeteilt hat, stehen regional folgende Änderungen an:
In der Stadt Melle, der Gemeinde Bissendorf und Teilen der Gemeinde Belm soll die Abholung der Tierkadaver ab November durch neue Fahrzeuge erfolgen.
Lt. Aussage der SNP handelt es sich um Fahrzeuge, die mit einem drehbaren Kran ausgestattet sind. Mit Hilfe dieses Krans sollen größere Kadaver (Mastschweine, Sauen, Kälber etc.) direkt aufgeladen werden. Um problemlos an die Tierkadaver zu gelangen, sollen diese mit einer Haube abgedeckt werden, die von Hand durch den Fahrzeugführer leicht zur Seite gelegt werden kann. Hier scheiden also “schwere” Lösungen mit Metallabdeckungen aus.
Im Handel erhältlich sind Abdeckhauben aus PE, die es in verschiedenen Größen gibt:

  • Für Schweinehalter reichen i.d.R. Abdeckhauben aus PE mit den Maßen (LxBxH) 235x121x59 cm aus.
  • Rinderhalter können sich für tote Tiere entsprechend größer dimensionierte Hauben kaufen oder Selbstbaulösungen entwickeln. Hier muss dann aber auf das Gewicht der Haube geachtet werden!!

Ferkelerzeuger sollen tote Saugferkel und Geburtsabfälle in Tonnen sammeln und am Abfuhrtag an den Abholplatz stellen (Kühlung nicht vergessen). Die Tonnen sollen einen verschließbaren Deckel aufweisen, der leicht vom Fahrer an die Seite gelegt werden kann. Diese Sammelbehälter werden dann ebenfalls mit Hilfe des Krans in das Fahrzeug entleert. Es gibt hier versch. Tonnen, die zum Einsatz kommen können:

  • Normale 240 l Mülltonnen, die z.B. schon längere Zeit von der GfS vertrieben werden und für diesen Zweck geeignet sind. Diese Tonnen sind nicht so stabil wie die PE-Tonnen.
  • Spezielle 240 l Tonnen aus PE (rund), die stabiler sind und bei Frost nicht spröde werden.
  • Es können auch andere Tonnen genutzt werden, die einen Deckel besitzen und stabil genug sind für die Annahme mittels eines Krans. Das Fassungsvermögen dieser Tonne sollte auch bei ca. 240 l liegen.

Um beide Einsatzbereiche abzudecken, können auch Containerlösungen angeschafft werden, die für Mastschweine, Kälber, Schafe, Ferkel und Geburtsabfälle geeignet sind. Großvieh und Sauen passen nicht in diese Container. Wir bieten 2 Lösungen an, einmal einen 950 l Edelstahlbehälter und einmal einen Bausatz mit einem 800 l PE-Behälter der auf ein Metallgestell montiert wird. Beide sind für die Kranabfuhr geeignet. Nähere Infos erhalten Sie auf Anfrage.

Der Beratungsring wird eine Sammelbestellung durchführen, falls das Interesse von Seiten der Mitgliedsbetriebe ausreichend ist. Im Rahmen dieser Sammelbestellung sollen dann neben den Tonnen auch Kadaverhauben angeboten werden. Falls Sie an einer Sammel-bestellung Interesse haben, melden sie sich bitte bei uns im Büro oder faxen sie uns den folgenden Bestellschein zu.

Wir hoffen, frühzeitig von der SNP informiert zu werden, falls eine ähnliche Vorgehensweise für andere Regionen in die Tat umgesetzt werden soll, um sie zu informieren. Vielleicht erfolgt auch eine direkte Information durch die SNP an die Landwirte. Dies wäre sicherlich wünschenswert, da die Form der Information durch die SNP wie sie in Melle und Bissendorf gelaufen ist, nicht sehr zielführend ist. (09.10.2007)

BImSch: Bundesrat hat Erleichterungen beschlossen

Der Bundesrat hat am 21.09.2007 Erleichterungen beim “Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren” beschlossen. Damit findet z.T. eine Angleichung an europäisches Recht statt. Folgende Punkte sind besonders bedeutsam:
  • Für Betriebe mit über 50 GV und über 2 GV/ha wird die BImSch-Pflicht ersatzlos gestrichen.
  • Bei Schweineställen wird die Grenze einer UVP-Pflicht von 2.000 auf 3.000 Mastplätze bzw. von 750 auf 900 Sauenplätze angehoben.
  • Rinderställe fallen erst ab 600 Plätze unter die BImSch-Pflicht, Kälberställe ab 500 Plätze.
  • Für Güllelager wird die BImSch-Grenze von 2.500 auf 6.000 cbm angehoben.
  • Getreideerfassungsanlagen sind nach dem Immissionsschutzrecht erst ab einem jährlichen Umschlag von 25.000 t und einem täglichen Umschlag von mehr als 400 t genehmigungsbedürftig.

Voraussichtlich werden die Änderungen im lfd. Halbjahr in Kraft treten. Eine Übersicht über die bisherige Regelung und die Neuregelung können Sie hier herunterladen. (25.09.07)
 

Vorübergehende Nutzung von Fremdweiden durch Rinderhalter

Die Problematik bezüglich der Nutzung von Grünland durch Pensionsvieh ist nun folgendermassen geregelt worden (gilt auch für Schafe und Ziegen):

Aus prämienrechtlicher Sicht ist eine vorübergehende Nutzung von Weiden durch fremde Rinderhalter im Hinblick auf die Einhaltung des 10-Monatszeitraums für den Geber der Weide unschädlich, wenn
- es sich aus Sicht des Flächengebers um eine Pensionsviehhaltung handelt oder
- die Bereitstellung der Weide ausserhalb des 10-Monatszeitraumes erfolgt oder
- die Bereitstellung der Weide innerhalb des 10-Monatszeitraums über einen
  --> eng begrenzten Zeitraum erfolgt,
  --> der Flächengeber in vollem Umfang die Verfügungsgewalt über seine Weide behält,
  --> die Verantwortung für die Tiere im Verantwortungsbereich des ursprünglichen
     Tierhalters bleibt.

Zu dieser Überlassung ist zwischen den Parteien eine Nutzungsvereinbarung gem. dem von der LWK Niedersachsen entworfenem Muster zu schließen.

Achtung !!
Hält der Flächengeber selber Rindvieh, so müssen die Pensionstiere in HI-Tier umgemeldet werden !! (25.09.2007)
 

Getreide- und Rapsabrechnungen

Wenn Sie Interesse haben, können Sie uns gerne ihre Raps- bzw. Getreideabrechnungen faxen, damit wir diese im Hinblick auf eine korrekte Abrechnung durchsehen. (20.09.2007)
 

Einsatz von Zusatzstoffen (Säuren) in der Landwirtschaft/Fütterung

Betriebe, die Säuren in der Tierhaltung/Fütterung einsetzen, müssen ein vereinfachtes HACCP-Konzept zur Risikominimierung und Anforderungen aus dem Anhang II der Futtermittelhygiene-VO einhalten. Zu diesem Zweck haben wir ein Merkblatt des ZDL in den Bereich <DOWNLOAD> eingestellt, dass die betreffenden Betriebe nutzen sollten. Aus diesem Merkblatt gehen die wichtigsten zu ergreifenden Maßnahmen hervor. (15.08.07)
 

QS Änderungen zum 1.7.2007

Ab dem 1. Juli 2007 werden Schweinemäster im QS-System von der Vermarktung ausgeschlossen, wenn sie zu dem Zeitpunkt im Rahmen des Salmonellenmonitoring noch nicht kategorisiert sind. Dies gilt nur dann, wenn eine Kategorisierung während der Dauer ihrer  bisherigen Systemteilnahme schon möglich gewesen wäre. Für die Betriebe, die erst kurz im System sind, gilt diese Sperre natürlich nicht.
Die gesperrten Betriebe werden für die QS-Vermarktung erst wieder zugelassen, wenn sie kategorisiert sind.
Betriebe, die ihr Futter durch eine mobile Mahl- und Mischanlage herstellen lassen, müssen darauf achten, dass diese Unternehmer ab dem 1.7.2007 eine QS-Zulassung haben !
Im Bereich <DOWNLOAD> sind einige Neuerungen im Bereich QS Rind und Schwein verfügbar. (14.06.2007)
 

Arbeitsgemeinschaft Futterkonservierung

An dieser Stelle möchten wir auf die Arbeitsgemeinschaft Futterkonservierung aufmerksam machen, die an der Verbesserung der Produktion und Konservierung wirtschaftseigener Futtermittel arbeitet. Es handelt sich dabei um einen Zusammenschluss von Landwirten und ldw. Institutionen. Besonders interessant für einige Landwirte dürfte sein, dass in dem Jahresbeitrag von 50,- € die kostenlose Untersuchung von drei Grundfutterproben durch die LUFA Nordwest enthalten ist. Weitere Informationen entnehmen sie bitte dem Flyer oder den Angaben auf der folgenden Internet-Seite. (16.05.2007)
 

Meldung zur Berufsgenossenschaft

Bitte denken sie daran, Änderungen in der Flächenbewirtschaftung oder bei der Tierhaltung fristgerecht der Berufsgenossenschaft zu melden. Für den Beitrag 2007 sind die Meldungen bis zum Stichtag 31.07.2007 maßgeblich. Das Meldeformular können sie hier herunterladen.(20.03.2007)

NAU - Grünlandextensivierung - Schlagkartei ist Pflicht !

Alle Betriebe, die einen Antrag auf Teilnahme am Programm Grünlandextensivierung gestellt haben, sind zum Führen einer Grünlandschlagkartei verpflichtet. Ein Merkblatt dazu und ein Schlagkarteimuster finden sie im Bereich <Downloads> unter der Rubrik “NAU”. Die Schlag- karteiführung kann schon jetzt im Rahmen von “vor Ort Kontrollen” überprüft werden !!
 (21.02.2007)
 

Bestandsbuch - Arzneimittelabgabebeleg

In den letzten Tagen konnte man an verschiedenen Stellen lesen, dass die Führung des Bestandsbuches zur Dokumentation des Medikamenteneinsatzes in der Tierhaltung vereinfacht worden sei. Es heißt dort sinngemäß, dass nunmehr “entweder der Tierarzt oder der Landwirt die notwendigen Aufzeichnungen führen muss”. Diese Aussage ist irreführend, da grundsätzlich der Landwirt bei der Abgabe von Medikamenten dafür verantwortlich ist, dass die Aufzeichnungen korrekt sind und deutlich machen, welche Tiere in seinem Bestand wann und wie oft behandelt wurden. Der Tierarzt dokumentiert lediglich die Abgabe von Medikamenten für eine bestimmte Anzahl von Tieren. Aus diesem Grund sollte die bisherige Praxis unverändert fortgeführt werden, dass z.B. der Tierarzt einen Kombibeleg ausdruckt, der Landwirt diesen aber ergänzt und abheftet.    (15.02.2007)

 

DVO - EU-Nitratausnahme in Kraft getreten

Die Europäische Kommission hat im Dezember 2006 die deutsche Ausnahmeregelung von der EU-Nitratrichtlinie formell gebilligt. Damit können auch die Landwirte in Niedersachsen für den Zeitraum 2006 - 2009 von der Sonderregelung Gebrauch machen. Mit der Ausnahme- regelung ist es möglich, auf intensiv bewirtschafteten Grünlandflächen bis zu 230 kg aus Gülle und Mist auszubringen, statt 170 kg.
Für die Ausnahmeregelung kommen nur Grünland und Ackergrasflächen infrage, die mind. 4x pro Jahr genutzt, davon aber nur 1x beweidet werden. Die Ausnahmegenehmigung ist an eine Reihe von Auflagen und Maßnahmen gekoppelt. So sind u.a. bei der Dungausbringung immissionsarme Techniken zu verwenden und für jeden Betrieb ein Düngekonto zu führen, welches jährlich vorzulegen ist.
Interessierte Landwirte müssen für jedes Jahr einen separaten schriftlichen Antrag stellen und dürfen im vergangenen Düngejahr die vorgegebenen N- und P-Salden nicht über- schritten haben (siehe Nährstoffvergleich des entsprechenden Jahres). Die weiteren Vorgaben sind detailliert im Antragsformular aufgelistet. Wenn sie Fragen haben, setzen sie sich mit uns in Verbindung (0541 / 56008-110) der LWK Bezirksstelle.
Anträge können ab sofort bei der LWK in Oldenburg gestellt werden, das entsprechende Formular können sie hier herunterladen. (14.01.2007)

QS - Schweine

Aufgrund des derzeitigen (hoffentlich schnell vorübergehenden) Überhanges am Schlacht- schweinemarkt hat die “rote Seite” massiv die Preise nach unten getrieben und gleichzeitig z.T. die Annahme von Nicht-QS-Schweinen verweigert. Zumindest wird für Nicht-QS-Tiere mittlerweile ein Abschlag/kg SG von 1 - 2 ct berechnet. Für viele Landwirte kamen diese Maßnahmen, obwohl sie immer wieder angekündigt wurden, letztendlich doch überraschend. Es sollte mittlerweile Jedem klar geworden sein, dass es keine Alternative zu QS gibt, wenn man zukünftig möglichst reibungslos seine Tiere vermarkten will. Dieses gilt natürlich auch für die Ferkelerzeugerbetriebe. Falls ihr Betrieb noch nicht QS-zertifiziert ist, wenden sie sich an Ihren Vermarkter oder rufen sie uns an. (07.01.2007)

Prüfung von Betrieben mit Verpflichtung zum Einsatz von RAM-Futter

Da in letzter Zeit die Betriebe mit der Verpflichtung zum Einsatz von RAM-Futter verstärkt überprüft werden, möchten wir Sie auf folgende Punkte aufmerksam machen:
  • Beachten Sie die Vorgaben des Bauantrages, aus dem die RAM-Futter Verpflichtung hervorgeht.
  • Falls Gülle abgegeben werden muss, achten sie auf die ordnungsgemäße Ausstellung von Lieferscheinen, die sie zu ihren Unterlagen heften (auch für die die Erstellung des Nährstoffvergleiches notwendig).
  • Lassen sie sich vom Futtermittelhersteller enstprechende Aufstellungen des gelieferten RAM-Futters erstellen bzw. heften sie die erhaltenen Lieferscheine sorgfältig ab. Der Prüfer kann die Unterlagen bis zum Tag der Prüfung einsehen.
  • Erstellen sie ihren Nährstoffvergleich fristgerecht.
  • Falls Sie mehr Fläche bewirtschaften, als zum Zeitpunkt des Beginns der RAM-Verpflichtung oder mehr Gülle abgeben als geplant, sollten sie evtl. einen neuen Qualifizierten Nährstoffvergleich rechnen lassen. Bei einigen Betrieben war es bereits möglich dass diese von der RAM-Fütterungspflicht befreit wurden.

Wenn sie Fragen bezüglich dieser Thematik haben, rufen sie uns bitte an.                                                           

DVO - Berechnung mit Hilfe älterer Programme

Wenn Sie für ihren Betrieb den Nährstoffvergleich mit einem eigenen Programm rechnen, achten sie bitte darauf, das die Werte denen entsprechen, mit denen auch die LWK-Niedersachsen rechnet. Falls sie sich nicht sicher sind, ob ihr Programm die aktuellen Werte aufweist, sollten sie sich diese von der Homepage der LWK herunter- laden. Sie können ihren Nährstoffvergleich auch vom Beratungsring nachrechnen lassen.
                                                         

Entsorgung von Restmengen etc.

Zu den Dingen, die im Rahmen von Cross Compliance und von Fachrechtsüberprü- fungen in nächster Zeit auf den Betrieben genauer in Augenschein genommen werden, gehören neben den Dieseltankanlagen auch das Altöllager, das Pflanzenschutzlager und insgesamt der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Im Zu sammenhang hiermit nutzen Sie bitte, wenn erforderlich, in nächster Zeit die kommunalen Sammlungen an den sog. “Schadstoffmobilen”. Hier können Sie eventuell vorhandene Restmengen von PS-Mitteln, Batterien usw. entsorgen lassen. Haben Sie noch leere, gereinigte PS-Verpackungen, so werden diese ebenso wie Altöl vom Handel zurückgenommen. Achten Sie hierbei auch auf Aktionen von Seiten Ihrer Handelspartner. Informationen zur Entsorgung im Landkreis OS erhalten Sie unter www.awigo.de. Haben Sie den Termin für diese Sammlungen verpasst, können Sie die Sonderabfälle zur Firma RWE UmweltSonderAbfallwirtschaft GmbH in Bramsche bringen (Tel.: 05461 / 9510) und kostenpflichtig entsorgen lassen.                                                      

 

Wichtige Termine

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30.09.2011

Antrag auf Agrardieselvergütung 2010 muß in Cottbus vorliegen

15.11.2011

Der Nachweis über die ausgebrachte Güllemenge zu NAU A3 muss der Bewilligungsstelle vorliegen.

31.12.2011

Betriebe, die Energieerzeugnisse zur Erzeugung von Kraft und Wärme genutzt haben, müssen nach §54 EnergieStG für den Verbrauch 2010 bis zum 31.12.2010 einen Entlastungsantrag stellen.

31.12.2011

Betriebe, die Energieerzeugnisse zu Heizzwecken gebraucht haben, müssen nach §53 EnergieStG für den Verbrauch 2010 bis zum 31.12.2011 einen Entlastungsantrag stellen.

31.12.2011

Die Pflanzenschutzaufzeichnungen des Betriebes müssen für das lfd. Jahr vorliegen.


15.10. - 15.01.
01.11. - 15.01.

Wirtschaftsdüngerausbringung nach Sperrfristverschiebung...
... auf Ackerland
... auf Grünland


01.11. - 31.01.
15.11. - 31.01.

Sperrfrist für die Wirtschaftsdüngerausbringung...
... auf Ackerland
... auf Grünland

bis 15.01.2012

Stichtagsmeldung Tierbestand 01.01.2012 an HI-Tier

31.03.2012

Nährstoffvergleich 2011 ggf. mit Humusbilanz muß fertig sein

 

 

Rundschreiben

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Rundschreiben August 2011

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Rundschreiben August 2010

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Rundschreiben Dezember 2009

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Rundschreiben August 2009

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Rundschreiben März 2008

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Rundschreiben Oktober 2007

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Rundschreiben September 2007

119 kb

Rundschreiben KKL April 2007

119 kb

Rundschreiben Februar 2007

119 kb

Rundschreiben August 2006

26 kb

BMS Rundschreiben Februar 2006

14 kb